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Geschrieben von marie74 am 26.11.2013, 11:16 Uhr

Backtag von der Kita in einem Privathaushalt- Ich seh da kein Problem...

Hallo,

wenn du nicht möchtest, dass dein Kind mitgeht, dann muss es doch nicht mit.

Zur Versicherung: Wenn das Backen als Privatveranstaltung deklariert ist und man etwas kaputt macht, dafür hat man doch in der Regel eine private Haftpflichtversicherung. Davon ab haften so kleine Kinder normalerweise nicht, wenn sie etwas kaputt machen.

"Grundsätzlich muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Die Schadenersatzpflicht ist im § 823 (1) BGB geregelt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Allerdings genießen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz durch den Gesetzgeber. Sie haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

§ 828 BGB Deliktfähigkeit (Haftung) Minderjähriger

0.-7. Geburtstag keine eigene Haftung (nicht deliktfähig)"

Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann zahlt die Privathaftpflicht oder wenn du einen entsprechenden Tarif hast. Wenn es im Kiga passiert ist und es als Veranstaltung des Kigas gilt, sind die Kinder doch darüber ggf. versichtert.

Krankenversichert ist man im eigenen Land, insofern man versichert ist, wovon ich mal ausgehe, doch immer. Aus welchem Grund sollte eine Versicherung ablehnen, eine Behandlung zu übernehmen, wenn dein Kind sich beim Plätzchen backen verbrennt, stürzt etc.?
Veranstaltungen
Offizielle von der Leitung bzw. dem Träger der Tageseinrichtung genehmigte Veranstaltungen sind solche, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Besuch der Tageseinrichtung stehen, durch ihn bedingt sind und in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung fallen (z. B. Sommerfest eines Kindergartens, "Schulanfängerübernachtungen" im Kindergarten, Ausflüge, Zoobesuche usw.).
Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz werden auch die mit den jeweiligen Veranstaltungen zusammenhängenden direkten Wege erfasst.
Damit von einem offiziellen Charakter der Veranstaltung ausgegangen werden kann, ist die Anwesenheit der Erzieherinnen Pflicht. Veranstaltungen, bei denen die Leitung bzw. der Träger der Tageseinrichtung nur organisator­ische Hilfe leistet, gehören dagegen nicht zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung, sondern zur privaten Lebenssphäre des jeweiligen Kindes.
Bei Eintritt eines Unfalles der zu einem Körperschaden führt bei derartigen Veranstaltungen, hat die zuständige Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung, bei der das jeweilige Kind über seine Personensorgeberechtigten familienkrankenversichert ist, die Behandlungskosten zu übernehmen.

Da wir fast neben den Kiga wohnen und der Kiga keinen Fernseher besitzt, waren bei uns schon mal in zwei Gruppen aufgeteilt, jeweils 20 Kinder in unserem Wohnzimmer und haben eine ca. 20-minütige DVD über den Umgang mit Hunden angeschaut. - Es ist nichts kaputtgegangen, alle waren sehr lieb. Kein Elternteil hatte Sorgen, da das Ganze in einem Privathaushalt stattfindet :-)

Als unser Kiga renoviert wurde und die Kinder eine Woche nicht in die Einrichtung konnten, wurde eine Woche improvisiert. An zwei Tagen waren die Kinder auch bei Eltern aus der Einrichtung im sehr großen Garten bzw. auf dem Pferdehof, also bei Privatpersonen.


In puncto Hygiene: Kennst du die Eltern bei denen gebacken wird, dass du dir Sorgen machst, dass es dort zu dreckig ist? Die Erzieherinnen werden schon drauf achten, dass alle sich die Hände waschen etc.

 
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