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Geschrieben von BiggiMael am 02.08.2008, 0:51 Uhr

in Bayern Pflicht

Hallo, wie schon oben von jemandem richtig bemerkt, ist die Vorlage des U-Hefts bei den Betreuungseinrichtungen in Bayern (und in obigen Postings stehen ja auch andere Bundesländer, wo das so ist) Pflicht.

Wir hatten vor der Aufnahme in die Krippe ein ausführliches Gespräch zu Krankheiten und allem möglichen, und die Einrichtung hatte Vertrauen in die Eltern, dass die Angaben auch stimmen.

Anfang des Jahres mussten wir nachträglich das U-Heft vorlegen, weil es eben Pflicht ist. (ich vermute, Attest geht alternativ auch)

Rückschlüsse auf die Entwicklung ziehen die daraus bei uns nicht, sie haben schliesslich viel mehr Zeit zum Beobachten als der Kinderarzt.

Wenn du da ein Problem hast, frag halt mal, ob bei Euch auch ein Attest geht, dann musst du es eben zahlen.

Ciao Biggi

 
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