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Geschrieben von Philo am 11.10.2020, 21:19 Uhr

Kinderarzt

Ich verstehe nicht, was die NENNUNG des behandelnden Kinderarztes mit Schweigepflicht und Datenschutz zu tun hat. Denn eine Nennung (!) in den Akten hat noch nicht zur Folge, dass die Erzieher sich ans Telefon klemmen und dort mal zum Quatschen über das Kind anrufen.
Oft ist das eine Info, ob dieser Arzt eher leicht ein Rezept für Logopädie / Ergotherapie verschreibt o.ä. Sehe ich, dass ein Kind einen sehr "knickrigen" Arzt hat, so empfehle ich Eltern oft für das Ausstellen von Rezepten einen anderen Kinderarzt aufzusuchen, um ihnen wiederholte Bettelgänge zu ersparen.
Ich arbeitete schon in vielen Einrichtungen und mit so sensiblen Daten wie Arztberichte wird sehr sorgsam umgegangen, hier benennen die Eltern, wenn sie eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, die Erzieherin, die mit dem Kinderarzt telefonieren darf!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kindergarten hinter eurem Rücken den Kinderarzt auszuspionieren versucht, frage mich aber auch, warum euch allein die Nennung des behandelnden Arztes so aufbringt. Deswegen gleich dem Anwalt drohen? - Freunde macht man sich so nicht. Letztlich geht es darum, mit den Erziehern ZUSAMMEN zu arbeiten, zum Wohle des Kindes.

 
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