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von mellomania  am 29.01.2022, 7:44 Uhr

stadt anschreiben

auf platzrecht verweisen, das hast du, sobald das kind 1 jahr alt und mit klage drohen, da du ja arbeiten musst. ABER du hast kein recht auf einen platz in der wunschkita bzw. kita an sich. du hast recht auf betreuung. heitß, die stadt hat jetzt in angemessener frist, ca 4 wochen, zeit, dir eine betreuung zuzuweisen. die musst halt annehmen, auch wenn es eine etwas weiter entfernte kita wäre oder eine tagesmutter. wenn du da sagst, ne willst nicht, dann ist die pflicht der stadtt getan und du hast keinen anspruch mehr, dass die sich kümmern. schreibe die an, setze die frist von vier wochen, am besten mit info arbeitsvertrag ab wann du arbeiten musst und verweise auf das recht auf betreuung.

 
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