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Geschrieben von Sternchen080808 am 24.01.2021, 16:52 Uhr

Kryoversuch mit Embryonen im Vorkernstadium

Hallo, es ist im Embryonenschutzgesetz festgelegt das nur soviele EZ weiterentwickeln werden wie man blastos "braucht".
Die Auslegung ist dann von Klinik zu Klinik unterschiedlich...

EZ werden zudem im VK Stadium eingefroren weil diese im Ernstfall verworfen werden dürften(wenn kiwu abgeschlossen ect)
Blastos dürfen NICHT verworfen werden!

Ich bin übrigens immer mit mehrzellern schwanger geworden, nicht mit blastos!

Lg und viel Glück

 
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