Was geschieht mit überzähligen Eizellen und Embryonen?

Was geschieht mit überzähligen Eizellen / Embryonen?

© Adobe Stock, Sebastian Kaulitzki

Die Verwendung und Aufbe­wahrung von befruchteten Eizellen und Embryonen ist in Deutschland im Embryonen­schutzgesetz geregelt.

Das Gesetz schreibt vor: Bei der Unfruchtbarkeits­behandlung dürfen in einem Durchgang maximal drei Eizellen befruchtet und der Frau höchstens drei Embryonen gleichzeitig eingesetzt werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass eine Frau bei einer Kinderwunsch­behandlung Drillinge oder noch höhergradige Mehrlinge bekommt. In solchen Fällen besteht ein stark erhöhtes Risiko für die Gesundheit von Mutter und Kindern sowie für die Schwangerschaft, denn bei Mehrlings­schwangerschaften kommt es oft zu Frühgeburten.

Da Drillingsschwanger­schaften nach der Behandlung von Frauen unter 35 etwas häufiger sind, kann es sein, dass die behandelnden Ärzte vorschlagen, nur zwei Embryonen zu transferieren.

Befruchtete Eizellen einfrieren

Bereits entnommene, befruchtete Eizellen dürfen auch eingefroren werden. Dieses Tiefkühlverfahren nennt man in der Medizin auch Kryokonservierung. 

Folgende Bedingungen müssen für eine Kryokonservierung erfüllt sein:

  • Das Erbgut von Ei- und Samenzelle befindet sich noch im Vorkern-Stadium. Das bedeutet, es liegt in der Eizelle noch in getrennten Bereichen vor und hat sich noch nicht zu einem neuen, gemeinsamen Chromosomensatz angeordnet. Dieses Vorkernstadium beginnt etwa vier Stunden nach dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle und endet etwa 22 Stunden nach dem Eindringen. Vorkernstadien können beliebig erzeugt, eingefroren und verworfen werden.
  • Die Eizellen im Vorkernstadium werden nur für einen späteren Transfer und mit der Einwilligung beider Eltern eingefroren.
  • Es ist im Vornherein geregelt worden, dass die Eizellen im Vorkernstadium weder eingefroren noch weiter kultiviert werden dürfen, wenn das nur ein Elternteil verlangt oder wenn ein Elternteil verstorben ist.
  • Eingefrorene Eizellen können bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden. Danach müssen sie vernichtet werden.

Konservierung von Embryonen

Das Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland strenger als in anderen Ländern. In Deutschland dürfen beispielweise Embryonen nicht "auf Vorrat" eingefroren werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Embryonen eigens "hergestellt werden", um sie teuer an Paare mit Kinderwunsch zu verkaufen. Das Gesetz soll also vor dem Embryonenhandel schützen und verhindern, dass ein Kind zwei Mütter hat - die genetische Mutter und die Mutter, die das Kind ausgetragen hat.

Das Einfrieren von Embryonen ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn die in einem Behandlungszyklus vorgesehene Übertragung nicht möglich ist und ein zulässiger Ausnahmefall nach dem Embryonenschutzgesetz vorliegt.

Konservierung von Spermien und Hodengewebe

Spermien oder Hodengewebe dürfen uneingeschränkt eingefroren werden. Samenzellen können tiefgefroren und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Spermien bleiben dabei auch nach jahrelanger Lagerung befruchtungsfähig.

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