Geschrieben von LilaLaune123 am 21.06.2021, 16:01 Uhr |
Haare schneiden
Da der Sohn beim Vater lebt, darf er die Entscheidung treffen.
Ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern bei allen wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes eine gemeinsame Wahl treffen. Bei allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z. B. Schulwechsel) bedarf es der Zustimmung beider Elternteile.
Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens ( z. B. Friseurbesuch) hingegen ist eine gemeinsame Entscheidung aufgrund des Sorgerechts nicht erforderlich. Darüber entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB).
Vielleicht kann sie noch einmal das Gespräch mit dem Vater suchen und eine einvernehmliche Lösung finden?
- Haare schneiden - Emmi48772 21.06.21, 13:42
- Re: Haare schneiden - LilaLaune123 21.06.21, 16:01
- Re: Haare schneiden - Baerchie90 21.06.21, 16:38