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Geschrieben von nilo1988 am 02.03.2015, 19:02 Uhr

Nix, nada, niente, nüscht...

...zumind. beim deutschen Recht.

Du müsstest ihm nachweisen, dass er nicht fähig ist für das Sorgerecht. Ich gehe davon aus, dass er sein Kind nicht misshandelt oder geistig nicht in der Lage ist.


Ich weiss, wie vorteilhaft es sein kann, wenn man selbst nur "Unterschriftenberechtigt" ist. Bringt aber oft auch Nachteile, weil man teils auch nachweisen muss, dass man das ASR hat.

Spricht denn etwas wirkliches dagegen, dass der KV auch das Sorgerecht hat? Außer, dass es dein Ex ist?

 
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