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Geschrieben von Clivi8 am 03.03.2015, 21:10 Uhr

Stopp mal...

Du hast gesagt, du hast momentan das alleinige Sorgerecht? Wenn das so ist, brauchst du gar nichts zu unternehmen und es so belassen... wenn der Vater dass geteilte Sorgerecht möchte, soll er sich darum kümmern und es ggf. gerichtlich durchsetzen...

Zu beachten ist, dass das Sorgerecht nichts mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgang zu tun hat. Er ist der Vater? Wenn ja, steht ihm Umgang mit dem Kind zu, den solltest du auch gewähren, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Generell sollte man ein Elterngespräch beim Jugendamt suchen, um sich einfach mal zusammenzusetzen und beraten zu lassen. Wenn das nichts hilft, bleibt nur noch der Gerichtsweg.

 
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