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Geschrieben von nilo1988 am 03.03.2015, 7:07 Uhr

Wie ist denn der Ist-Zustand?

Nochmal, DU kannst ihm nicht das Sorgerecht verwehren! "Früher" war es so, dass die KM dem zustimmen musste, das wurde aber geändert. Jeder KV kann nun das gemeinsame Sorgerecht beim JA für sein Kind beantragen.

Mit Sorgerecht ist er aber nicht gleich die Erziehungsperson, denn die bist weiterhin DU, weil eure Tochter bei DIR lebt. Und inwieweit denkst du, dass seine Art der Erziehung Einfluss auf die deinige haben wird? WIE ist denn der Umgang geregelt?

Ist dieses "er baut mit Absicht Unfälle mit Auto's die ihm nicht gehören" Ding auch polizeilich erfasst, oder eine Tratschvermutung im Dorfe?! Und du schreibst von "Hass". Wegen was denn? Könnt ihr euch auf einer erwachsenen Ebene nicht unterhalten und FÜR euer Kind euch zusammen reisen? Evt. solltest du dich an's JA wenden und einer neutralen Person dort deine Bedenken vernünftig äußern. Und dann das Gespräch MIT dem KV und einem Vermittler suchen.

 
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