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Geschrieben von MamavonMia123 am 21.04.2024, 7:22 Uhr

Aufteilung der Kinderbetreuung bei Arbeitslosigkeit eines Partners

Handelt es sich bei der Fortbildung deiner Frau um eine Fortbildung in Vollzeit?
Auf wieviel Stunden pro Woche ist sie ausgelegt?
Ich finde es schon unfair, wenn du deine Frau einfach als arbeitslos beschreibst, obwohl sie sich in einer Form der Ausbildung befindest.

Dieser mangelnde Respekt, erklärt vielleicht auch ihre offensichtliche Forderung, dass du dich genauso zuständig zu fühlen hast für die Kinderbetreuung.

So wie ich das lese, habt ihr beide flexible Home Office Zeiten. Eine einwöchige Betreuung des Kindes, wenn sich beide zuständig fühlen und voll einbringen, ist also möglich (auch ohne illegale Krankmeldung).
Jeder muss dann am Abend oder Wochenende etwas nacharbeiten.
Warum sollte nur eine Person Du oder deine Frau zuständig sein?

Natürlich vortragsgesetzt bei der Fortbildung handelt es sich um eine berufliche Fortbildung, wovon ich ausgehe.

 
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