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Geschrieben von Steffi528 am 31.03.2014, 10:32 Uhr

Grundsätzlich: Treue

Treue definiere ich MIT meinem Partener oder meiner Partnerin (sogar in Freundschaften, Geschäftsbeziehungen u.ä. nicht nur in Liebesbeziehungen, aber da sind die Bedingungen anders)
Wenn ich mich mit dem Partner oder Partnerin über diese Definition geeinigt habe, dann habe ich mich solange an diesen "Vertrag" zu halten, bis jemand "kündigt".
Eine einseitige "Kündigung" ist Untreue, da sollte man oder frau so fair sein, das dem Partner oder der Partnerin bekannt zu geben. Das Nichtbekanntgeben emfinde ich aus meiner Moralvorstellung als untreu.
Eine gemeinsame Neudefinierung ist in Abstimmung jedoch möglich, kann nur sein, das dann die Beziehung auch aus einander geht.

Und trotz dieser Moralvorstellung bin ich keine vertrocknete Pflaume...

 
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