Partnerschaft - Forum

Partnerschaft - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

von MartaHH  am 16.09.2014, 11:35 Uhr

Lossagen würde diesbezüglich eh nix nützen

Nicht so ganz...
http://m.mdr.de/nachrichten/elternunterhalt102.html#mobilredirect

Entscheidend sind nach dem zitierten BGH-Urteil die ersten 18 Jahre. Wenn Eltern da ihrer Verpflichtung den Kindern gegenüber nachgekommen sind, muss das erwachsene Kind zahlen. Aber mit Ausnahmen, wie könnte es anders sein.
Zitat: Kinder können auch nicht haftbar gemacht werden, wenn Eltern ihre Bedürftigkeit selbst herbei geführt haben, etwa durch Alkohol oder Drogenkonsum.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Partnerschaft - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.