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Geschrieben von Butterflocke am 16.11.2014, 13:39 Uhr

Nuja...im Falle der AP ist das Ganze wohl wirklich (rechtlich) grenzwertig....

Strafbar macht man sich meines Wissens nach, wenn man das 21. Lebensjahr vollendet hat und mit einem Jugendlichen sexuell verkehrt, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ob dabei nun Männlein oder Weiblein älter ist, ist egal.
Daran ist die AP, wenn ich die Geschichte jetzt richtig im Kopf habe, nur knapp vorbeigeschrammt....

Im Falle von "Schutzbefohlenen" ist das Ganze wohl noch etwas strenger.

Wie auch immer...., mir wäre es generell zu früh, in solch zartem Alter bereits ein Kind zu bekommen.

Mit der Frage nach der Aufteilung der Finanzen hat das vielleicht auf den ersten Blick nichts zu tun, aber es wird notgedrungen doch auch vom zarten Alter des Jungen ("Mann" kann ich leider nicht sagen - sorry) beeinflusst.

Wie gesagt, grundsätzlich ist die Trennung eines jeden Partners Recht. Wenn ich mich aber von einem minderjährigen, sich noch in der Ausbildung befindlichen, Jungen schwänger lasse, muss ich damit rechnen, zunächst mal eine höhere finanzielle Belastung einzugehen. Zumindest, bis er beruflich auf festen Beinen steht.

Das Alter spielt in höherem ALter sicher keine Rolle mehr - da hast Du recht.
Ob nun die Frau 40 und der Mann 36 ist, spielt keine Rolle. Wenn aber die Frau 20 und der "Mann" 16 ist, sehrwohl.

 
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