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Geschrieben von mf4 am 16.11.2014, 15:21 Uhr

Nuja...im Falle der AP ist das Ganze wohl wirklich (rechtlich) grenzwertig....

Mit Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren können auch Erwachsene Geschlechtsverkehr haben (§ 182 Abs. 1 StGB). Voraussetzung dafür ist nur, dass keine Zwangslage ausgenutzt wird.

Da sie offenbar verhütet hat würde ich "sich von einem Jungen schwängern lassen" so nicht sehen.

 
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