Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Ellert am 20.07.2017, 15:21 Uhr

bei Pauschalreisen macht die Schlichtungsstelle einen Fehler

die gehen an die Fluggesellschaft und nicht an den Reiseveranstalter
gegen den müsste man vorgehen, denn der darf das eindeutig nicht.
Auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig, auch darf die Flugzeit imveertrag nicht unverbindlich sein -
kein Anbieter aber zahlt Entschädigung , nur wenn man klagt und durch Instanzen.
Verbraucherschutz etc nenen da alle Urteile, aber was nutzt es wenn die nicht zahlen ?

dagmar

 
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