Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 20.07.2017, 18:17 Uhr

da sollte sie dann aber verweisen - gibt aber auch andere Schlichtungsstellen

Was meinst Du mit "verweisen"? Einen Hinweis, zumindest auf Nachfrage, wird sie dann wohl schon geben, denke ich. Aber ob man erwarten kann, dass sie die Sache insofern "verweist", als dass sie sie samt Unterlagen am die richtige Stelle weitergibt ...? Ich finde, das wäre super serviceorientiert und würde es nicht verlangen ...

Ich denke schon, dass ein Schlichtungsergebnis rechtsverbindlich ist, vergleichbar mit einem Vertrag. Ich glaube zwar nicht, dass man daraus direkt vollstrecken kann, aber eine Klage aus dem Sxhlichtungsvertrag dürfte ja ziemlich sicher erfolgreich sein (und dann vekommt man ja auch seine Kosten für die Klage ersetzt) ...

Also, ich würde da auf keinen Fall nachgeben ...

 
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