Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Ellert am 20.07.2017, 20:09 Uhr

verweisen meinte ich nicht weiterleiten, da reicht schon zu antworten

dass sie leider nicht zuständig sind aber man sich da und dort hinwenden kann.,

Hinweis aus der HP von Zentrum für Schlichtung e.V.

Den Parteien steht es frei, den Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers anzunehmen oder nicht. Die Schlichtungsstelle kann keine Einhaltung der vereinbarten Lösung erzwingen, die Parteien haben für einen vollstreckbaren Titel selbst zu sorgen. Der Rechtsweg steht beiden Parteien in jedem Stadium des Verfahrens offen.

 
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