Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Soie am 15.07.2022, 12:41 Uhr

Arbeitgeber kann ärztliches Beschäftigungsverbot anzweifeln

https://betriebsarzt.online/de/blog/aerztliches-beschaeftigungsverbot-fuer-schwangere/

Auszug aus dem Link:

Warum ist das so? Dem Arbeitgeber muss laut Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben werden, die im ärztlichen Attest genannten Gefährdungen und Belastungen auszuschließen, um die schwangere Mitarbeiterin weiterbeschäftigen zu können. Der Empfänger des Attests nach § 3 Abs. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber, d.h., das Attest muss entsprechend verständlich und nachvollziehbar für den medizinisch nicht vorgebildeten Laien formuliert sein.

Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Arzt, von welchen Arbeitsbedingungen dieser beim Ausspruch des Beschäftigungsverbots ausgegangen ist und welche konkreten Einschränkungen für die Mitarbeiterin zukünftig bestehen. Der Arbeitgeber hat also die Möglichkeit, den attestierenden Arzt bei unklarer Begründung selbst zu kontaktieren, er kann diesen um Stellungnahme bitten. Nach der gängigen Rechtsprechung verletzten diese Auskünfte nicht das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin.

 
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