Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Xantja, 15. SSW am 20.06.2011, 16:49 Uhr

Die 2-Wochenfrist gilt nur, ...

... wenn eine Kündigung droht bzw. ausgesprochen wurde, ansonsten besteht KEINE Mitteilungspflicht. Wartet man länger als die besagten 2 Wochen nach Kündigung kann es passieren, dass man sich nicht mehr auf den außerordentlichen Kündigungsschutz durch Schwangerschaft berufen kann. LG

 
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