Schwanger - wer noch?

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von Susi0103  am 20.06.2011, 16:11 Uhr

Nein

Sie ist nicht VERPFLICHTET den AG zu informieren.
Das Gesetz beinhaltete eine Soll- und keine Muss-Bestimmung!!! Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Grüß, Susi

§ 5 MuSchG
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

 
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