Geschrieben von shinead am 21.03.2011, 12:00 Uhr |
Kann er nicht!
Der Arbeitgeber kann sie nicht (!) einfach so kündigen.
Wenn kein schriftlicher Vertrag besteht, gelten die Regelungen des BGB von Anfang an. Das heißt: Keine Probezeit und keine Befristung
Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform.
Sie arbeitet also seit 09/2010 in einem festen Arbeitsverhältnis ohne Befristung.
Wenn er sie jetzt Kündigen möchte, zieht der Mutterschutz! Das heißt, wenn die Firma nicht pleite geht oder sie goldene Löffel klaut ist ihr der Job sicher!
Gruß
Corinna
- Schwanmgerscahft und Kündigung ! - finn123 21.03.11, 10:56
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Manuela1981 21.03.11, 11:01
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - HSVMarie, 26. SSW 21.03.11, 11:04
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Princess01 21.03.11, 11:05
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Zweizahn, 39. SSW 21.03.11, 11:12
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Zweizahn, 39. SSW 21.03.11, 11:18
- Kann er nicht! - shinead 21.03.11, 12:00
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Möchtegernschwanger, 5. SSW 21.03.11, 12:09
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - Baby2411 21.03.11, 13:03
- Re: Schwanmgerscahft und Kündigung ! - mama-von-drei, 25. SSW 21.03.11, 17:04
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