Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zweizahn, 39. SSW am 21.03.2011, 11:12 Uhr

Schwanmgerscahft und Kündigung !

Fehlende Schriftform ist zwar ein Formmangel, aber meines Erachtens gilt der Arbeitsvertrag trotzdem und zwar mit der gesetzlichen Kündigungsfrist und allen anderen gestzlichen "Minimalleistungen". Damit unterliegt sie meiner Meinung nach auch dem MuSchuG, sobald sie dem AG ihre Schwangerschaft mitteilt.
Mit einer Weiterbeschäftigung nach Berufsausbildungsende hat das nichts zu tun.

Wenn sie seit September arbeitet, dann ist sie auch aus der Probezeit raus. Wenn keiner etwas gegen ihre Weiterbeschäftigung danach etwas gesagt hat, dann wurde der Vertrag stillschweigend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
Der AG kann sie also nicht wegen Schwangerschaft rausschmeißen - sofern es sich natürlich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis handelt.

 
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