Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von critte, 30. SSW am 02.06.2004, 13:38 Uhr

Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Du bist nach dem ablauf des vertrages arbeitslos. krankenversichert bist du weiterhin auch da wo du jetzt bist, auch der zwerg, wenn er denn mal da ist. Erziehungsgeld bekommt man nicht vom AG, sondern vom vater staat. insgesamt drei jahre lang, egal ob arbeitslos oder nicht. das hängt halt von der höhe deiner gesamteinkünfte ab. Dem AA solltest du melden, das du den erziehungsurlaub nimmst und vor allem wie lange!

grüßle, grit

 
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