Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von baldsechsfachmama, 17. SSW am 02.06.2004, 13:39 Uhr

Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Hi, also krankenversichert ist man innerhalb der Erz.jahre kostenlos weiterhin bei seiner bisherigen KK, auch der Nachwuchs (so ist es zumindest bei der Barmer). Erz.geld und 3 Jahre stehen dir zu - egal ob du ein Arbeitsverhältnis hast, oder nicht. Die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges verschiebt sich einfach auf die Zeit nach den Erz.jahren.
Allerdings ist es ganz wichtig, sich nicht erst kurz vor Ablauf des 3. Jahres zu melden, sondern mindestens 3 Monate vorher!! Wenn man das verpasst, dann fliegt man aus der AA-Kartei und kriegt kein AL-Geld! Und wer das nicht weiß, hat voll die A...karte. Ist einigen meiner Bekannten passiert, die wollten sich zu Ende ihrer Erz.zeit melden wegen AL-Geld - Pustekuchen!

 
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