Geschrieben von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 7:07 Uhr |
Anrechnung Kindergeld/Elterngeld
Richtig, Kindergeld wird dem Kind zugerechbet bei der Prüfung der Bedarfsdeckung.
Mit der Geburt muss der Bedarf erst neu ermittelt werden. Dein Regelsatz, Regelsatz Kind, Mehrbedarf alleinerziehend? KdU usw.
Wenn Euer Bedarf feststeht, wird geschaut was ist im Rahmen des Zuflussprinzips anrechenbar, Vermögen scheint keines vorhanden, denn Du bist ja bereits im Bezug.
- Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Serlaya 13.01.18, 6:42
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Hubbeldubbel 13.01.18, 7:07
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Hubbeldubbel 13.01.18, 7:10
- Gute Wiederholungsübung :-) - Hubbeldubbel 13.01.18, 9:12
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - xIntirax 13.01.18, 9:29
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Danyshope 13.01.18, 12:42
- Juristerei :-) - Hubbeldubbel 13.01.18, 13:34
- Re: Juristerei :-) - Danyshope 13.01.18, 14:56
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Hubbeldubbel 13.01.18, 15:20
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Danyshope 13.01.18, 19:23
- Juristerei :-) - Hubbeldubbel 13.01.18, 13:34
- Was ist denn mit dem Kindsvater ? - Ellert 19.01.18, 8:26
- Re: Anrechnung Kindergeld/Elterngeld - Hubbeldubbel 13.01.18, 7:07
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