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Geschrieben von Hubbeldubbel am 13.01.2018, 7:10 Uhr

Anrechnung Kindergeld/Elterngeld

Es kann übrigens durchaus sein, dass im Zuge der Berechnung festgestellt wird, dass dem Kind kein Sozialgeld nach SGB II zusteht, da Kindergeld und Unterhaltsleistungen ausreichen um den Befarf des Kindes zu decken.

(AlG II bekommt ein Baby nicht, wenn dann Sozialgeld!)

 
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