Geschrieben von Sue_Ellen am 09.03.2024, 9:12 Uhr |
Unterhalt
Da hast du nicht unrecht, denn unterhaltsvorschuss ist tatsächlich zurückzuzahlen, das geht dann auch auf raten.
Was mich irritiert ist, was du schriebst mit dem gerichtsurteil, aber vll heisst das nur, dass man die differenz von uhv zum zu zahlenden unterhalt nicht fordern kann.
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- Unterhalt - Tilda2023 08.03.24, 14:42
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 9:12
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Ellert 09.03.24, 8:19
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 23.03.24, 9:58
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Re: Unterhalt - Lewanna 11.03.24, 7:56
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
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