Geschrieben von Lewanna am 11.03.2024, 7:56 Uhr |
Unterhalt
Natürlich versucht der Staat das Geld vom Vater zurück zu bekommen.
Je nachdem wie viel er verdient. Erstmal muss er natürlich erstmal Unterhalt für eure Tochter zahlen. Bleibt dann noch Geld übrig (liegt er also noch über den Selbstbehalt) wird er das an den Staat zahlen müssen.
Aber damit hast du ja nichts zu tun.
Der Unterhalt für eure Tochter hat da Vorrang.
LG
- Unterhalt - Tilda2023 08.03.24, 14:42
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 9:12
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Ellert 09.03.24, 8:19
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 23.03.24, 9:58
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Re: Unterhalt - Lewanna 11.03.24, 7:56
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
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