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Geschrieben von Lauch1 am 03.07.2016, 17:20 Uhr

Al-Quds-Tag, wie jedes Jahr antisemitische Kundgebung in Wien und Berlin

Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz 1947) in der Fassung der Verbotsgesetznovelle 1992:
§ 3 VG (Wiederbetätigung)

Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisation, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.

 
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