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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2016, 14:26 Uhr

Es heißt übrigens Versammlungsfreiheit ...

... und ja, diese ist ein hohes Gut und Grundrecht. Und deswegen ist es in der Tat und zu Recht schwierig und in den meisten Fällen verfassungswidrig, eine Versammlung von vornherein zu verbieten, weswegen das ja in Berlin auch nicht geschehen ist und offenbar gab's ja auch tatsächich keinen Anlass.

Die Diskussion hier ist aber doch längst und m.E. erkennbar vom konkreten Fall weg zum Abstrakten hin. Und da habe ich eben das Gefühl, dass Du Dich immer dann, wenn Du im Abstrakten irgendwie nicht mehr so recht weiter kommst in Deiner Argumentation, auf das Konkrete in Berlin zurückziehst und Dich insofern blöd STELLST, nicht ANstellst (was ein Unterschied ist).

 
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