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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2016, 22:17 Uhr

Ja, das wäre die Meinungsfreiheit ...

... Hier einschlägig (--> Demo) ist aber die Versammlungsfreiheit, die in Art. 8 GG geregelt ist, und da steht "Alle Deutschen haben das Recht, ...". Aber, wie gesagt, Ausländer können sich nach herrschender Meinung (BVerfG) auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen. Richtig ist aber natürlich auch, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit in gewisser Weise zusammen gehören.

 
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