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Geschrieben von Mehtab am 05.07.2016, 22:03 Uhr

Demonstrationsfreiheit

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

 
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