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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2016, 14:44 Uhr

So kannst Du das jetzt auch nicht sagen ...

... Zwar ist die Versammlungsfreiheit ein sog. "Deutschengrundrecht", dennoch können/dürfen sich Ausländer nach h.M. auch grundrechtlich geschützt versammeln. Für sie leitet sich das Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG ab.

 
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