Geschrieben von Conifere am 07.10.2013, 13:05 Uhr |
Antrag bei der Krankenkasse- welche Form?
Hallo, ihr Lieben!
Wär toll, wenn ihr mir mal nen Rat gebe würdet.
Ich möchte bei meiner KK die Erstattung der Kosten für ostheopatische Behandlungen beantragen. Die sind halt jetzt schon 5mal so hoch wie deren "offizieller" Erstattungsanteil pro Jahr - der beträgt allerdings nur 1/6 von der Erstattungsleistung diverser anderer Kassen.
Inzwischen haben die Kosten jedenfalls ein großes Loch in mein Budget gerissen und ich kann mir eigentlich auch keine weiteren Behandlungen mehr leisten- werde also ggf.die Behandlung abbrechen müssen.
Nun die Frage- soll ich das per Brief oder per Telefon machen?
Erst dachte ich, ich ruf da an, aber dann kam mir der Gedanke, dass es per Brief vielleicht mehr Sinn macht. Dann kann ich direkt die Rechnungskopien mit einreichen und muss nicht mit der Sachbearbeiterin diskutieren, die dann sowieso erst mit ihrem Vorgesetzten darüber sprechen muss etc.
Wie würdet ihr das machen/ habt ihr das gemacht?
Danke und Lg, Constanze
Re: Antrag bei der Krankenkasse- welche Form?
Antwort von Eisfee am 07.10.2013, 13:08 Uhr
Gemacht habe ich das bislang noch nicht.
Aber wenn, dann würde ich es schriftlich machen. Denn darauf solltest Du auch eine schriftliche (begründete) Antwort bekommen. So ein Telefongespräch ist da immer schwierig... hinterher weiß keiner, wer was gesagt oder nicht gesagt hat, Mißverständnisse quasi vorprogrammiert... nee, nee, lieber schriftlich!
Re: Antrag bei der Krankenkasse- welche Form?
Antwort von Fru am 07.10.2013, 13:14 Uhr
ich würde anrufen und überhaupt erstmal nachfragen, vielleicht bekommst Du den Namen eines Sachbearbeiters der dann im groben schon mal weiß, worum es geht, wenn Du das ganze schriftlich machst.
Re: Antrag bei der Krankenkasse- welche Form?
Antwort von wolke76 am 07.10.2013, 13:19 Uhr
Formlos, schriftlich, Rechnungen beilegen.
Wenn du dein "Budget" schon aufgebraucht hast, wird es schwieriger. Da werden sie nicht einfach erstatten. Hier empfiehlt sich die immer die Kontaktaufnahme VOR Behandlungsbeginn. Im Nachhinein hat man da schlechte Karten. Ich würde hier ggf. per E-Mail oder eben auch schriftlich einen Antrag auf Übernahme des Kostenanteils, der den regulären Satz übersteigt, stellen. Wichtig: Setze eine (angemessene) Frist, bis zu der du eine Rückmeldung möchtest.
Re: Antrag bei der Krankenkasse- welche Form?
Antwort von Engel123 am 07.10.2013, 14:33 Uhr
Hallo immer schriftlich einreichen, da Leistungszusagen(in der Regel) nie am Telefon gemacht werden.
Vielen Dank! ich werd mal...
Antwort von Conifere am 07.10.2013, 14:42 Uhr
hinschreiben. Es hieß halt ursprünglich, 2-3 Behandlungen a 100 € würden ausreichen. Da dachte ich noch, das zahl ich dann halt privat, man gönnt sich ja sonst nix... Aber dann waren die Blockaden wohl jedesmal wieder da, so dass sich das Ganze verselbständigt hat und es jetzt schon 6 Behandlungen wurden. Ich frag halt einfach nach; wenn die da nicht mehr erstatten, ist das Geld halt futsch und ich muss weiter mit den Schmerzen leben, ging ja vorher auch.
Re: Vielen Dank! ich werd mal...
Antwort von ursel am 07.10.2013, 15:06 Uhr
hab mal gelesen, Osteopathie sollte man nicht öfter als 2 x jährlich machen, vom Berufsverband o.ä. empfohlen, weil da ja wirklich arg gelockert oder gedehnt wird, weiß nicht ob ich das korrekt so sage. Vielleicht macht das deiner auch nicht optimal, auf jeden Fall mal diese Häufigkeit alternativ hinterfragen.
Naja, ich hab halt...
Antwort von Conifere am 07.10.2013, 15:33 Uhr
schon sehr lange immer Nacken- und Schulterverspannungen und knirsche nachts ganz schlimm mit den Zähnen. Wenn ich mal eine Nacht ohne Aufbissschiene schlafe, kann ich am nächsten Tag den Kopf nicht mehr drehen... und da meinte mein Ostheopat, man müsse meinen Körper jetzt in regelmäßigen Abständen daran erinnern, dass es sich im gelockerten Zustand viel leichter lebt. Ob das dann jetzt zu oft ist, kann ich nicht beurteilen. Bin ja nicht vom Fach und muss daher das glauben, was mir gesagt wird...
Um "Einzelfallentscheidung" bitten
Antwort von momoo am 07.10.2013, 19:01 Uhr
bla, bla, dir ist bekannt, das du keinen Anspruch "darauf" hast, bittest aber um Prüfung deines Anliegens und eine Einzelfallentscheidung (heisst nur, dass sich in der Folge weder du noch ein Anderer rechtlich auf die eventuell getroffene Zusage beziehen können )- Also nicht Herr x, der dann sagt: ja bei meiner Nachbarin Frau Conifere haben sie das auch bezahlt und nun will ich auch....
Begründe das die Anwendung sowohl für deine Gesundheit, Wohlbefinden, keine/weniger Schmerzen nötig sind/waren und du damit Folgekosten zu verhindern versuchst (Arbeitsausfall, Kur).
im ersten Schreiben noch keine Vergleiche zu anderen Kassen--ABER bei Absage Nr.1 ruhig noch ein Schreiben hinterher
.....nach meiner Kenntnis... bei Krankenkasse BLUB im Leistungskatalog...du möchtest selbstverständlich nicht wechseln, würdest dich aber eventuell dazu gezwungen sehen....
Standhaft bleiben
eine Absage ist Standart
drück dir die Daumen
momoo
Re: Um "Einzelfallentscheidung" bitten
Antwort von Conifere am 07.10.2013, 20:36 Uhr
Vielen Dank, momoo, das ist auf jeden Fall eine super Formulierungshilfe! Ja, mit einer Absage rechne ich tatsächlich. Dann drückt mir mal die Daumen, dass sie dann trotzdem noch einknicken...
tatsächlich sollte man nicht ununterbrochen zum osteopathen gehen
Antwort von DecafLofat am 07.10.2013, 21:58 Uhr
sondern nach 2, 3 sitzungen mal pausieren um zu sehen ob und was wirkt...
wenn er dir sagt das soll kontinuierlich behandelt werden, ja, dann denkt er vielleicht an seine umsätze...
Hmm, wie gesagt, ich kann das selbst nicht beurteilen,
Antwort von Conifere am 07.10.2013, 22:22 Uhr
muss aber dazu sagen, dass zwischen den Behandlungen immer ca. 2 Monate lagen. Gilt das als pausieren?
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