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Geschrieben von daide am 11.08.2021, 11:56 Uhr

auweia

Die Aufregung verstehe ich allerdings nicht so ganz: Es reicht doch, eine Kontoauszug oder eine Kopie des Sparbuchs oder die Quittung über Wertpapierverkauf oder … vorzulegen. Er wird’s doch vermutlich nicht unterm Kopfkissen gehabt haben.

 
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