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Geschrieben von Berlin! am 11.08.2021, 12:17 Uhr

OMG

Du kennst schon den Unterschied zwischen Diskriminierung und Beleidigung nicht....?
Und willst dann inhaltlich etwas zum Geldwäschegesetz sagen? Das Du ja nach eigenen Aussagen auch nicht kennst.
Das gibt es seit 2017 (also seit gut 4 Jahren), zuletzt geändert am 25.6.21.

Und es ist NICHT diskriminierend, wenn jemand nicht 15.000 Euro in einer Summe ohne Herkunftsnachweis unter die Leute bringen darf.
Und "ein Kunde" ist wirklich keine fundierte Quelle.

Ich wusste mal wieder nicht, ob ich lachen oder weinen soll. hab mich aber dann fürs Lachen entschieden.

 
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