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Geschrieben von kuestenkind68 am 11.08.2021, 16:14 Uhr

OMG

Ein Geldwäschegesetz gibt es doch schon viel länger. Schon im letzten Jahrtausend (also in den 1990ern) mussten wir in der Bank bei höheren Bareinzahlungen die Herkunft de Geldes erfragen und festhalten. Ich sehe da auch kein Problem. Bei Kunden mit Ladengeschäften weiß man das auch einzuordnen, wenn die täglich hohe Barsummen einzahlen. Und zB beim Autoverkauf wird man ja auch einen Kaufvertrag dafür haben, also auch überhaupt kein Problem...

Bargeld zuhause aufzubewahren kann doch fatal enden. Ein Hausbrand und das Geld ist weg. Eine Überflutung und das Geld ist weg... Es kann ein Einbrecher stehlen und die Versicherung wird nichts davon ersetzen, denn Bargeld ist zuhause nicht versichert, auf dem Bankkonto schon... Oder man versteckt es und vergisst es und weiß nicht mehr wo es ist... ;).

 
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