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von Leena  am 11.04.2015, 9:29 Uhr

Bitte...

Bitte, lass Dir von Deinem Steuerberater das "unverständliche Steuerrecht" noch einmal ein bisschen erklären, da bringst Du nämlich zu vieles komplett durcheinander.

Für manche Dinge, offenbar z.B. eben auch, um auf Deinen umliegenden Märkten verkaufen zu dürfen, braucht man einen Gewerbeschein und muss bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anmelden - richtig.

Aber die Frage, ob man die Einkünfte aus dem Gewerbe in der Einkommensteuererklärung angegeben muss oder kann, hat mit dem Gewerbeschein NICHTS zu tun.

Damit ertragsteuerlich (also z.B. bei der Einkommensteuer) eine Gewerbebetrieb vorliegt, muss der Betrieb in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden - das hat nichts damit zu tun, ob man damit ganz oder teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Es geht schlicht darum, ob der Betrieb seiner Art und Weise nach zumindest grundsätzlich geeignet ist, über die gesamte Betriebsdauer einen Totalgewinn zu erwirtschaften. Es muss kein hoher Totalgewinn sein, und man muss nicht von Leben können - aber es muss ein Totalgewinn sein bzw. ein Totalgewinn muss möglich sein.

Wenn man nicht in Gewinnerzielungsabsicht handelt und Verluste erwirtschaftet, ohne die Struktur des Betriebs anzupassen bzw. den Betrieb bei anhaltender Erfolglosigkeit einzustellen, der betreibt eine sog. Liebhaberei. D.h. die Verluste dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Es liegt nicht beim Steuerzahler, einzelnen Steuerpflichtigen ihr Hobby mitzufinanzieren.

Aber ein Kleingewerbe, das nicht auf Ertrag ausgerichtet ist und keinen Gewinn erzielt, IST steuerrechtlich kein Gewerbe.

Bei der Umsatzsteuer ist es übrigens wiederum anders - da muss man nicht in Gewinnerzielungsabsicht tätig werden, sondern man muss nur nachhaltig, d.h. wiederholt tätig werden. Wenn Du also z.B. 19.000 Euro Umsatz und (im Rahmen einer Liebhaberei) 5.000 Euro Verlust erwirtschaften würdest, dann wärst Du umsatzsteuerpflichtig und müsstest entsprechende Rechnungen erstellen und Umsatzsteuer abführen - ertragsteuerlich könnte der Verlust aber nicht berücksichtigt werden.

Bitte, rede noch einmal mit Deinem Steuerberater (das könnte Deinem Gewerbe auch durchaus gut tun), und schreibe bitte keine Dinge, die schlichtweg falsch sind.

Gruß, L.

 
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