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von dhana  am 10.04.2015, 19:56 Uhr

Stichwort Kleingewerbe - wie funktioniert das?

Hallo,

Anmelden selber ist nicht aufwendig - einfach bei der Gemeinde einen Zettel ausfüllen - und das wars.
Dann bekommt man noch von der entsprechenden Innung einiges zugeschickt - da muss dann etwas mehr ausgefüllt werden - aber auch nicht sooo aufwendig.

Buchführung kommt drauf an. Solange man unter 17500 Euro Jahresumsatz bleibt und KEINE Umsatzsteuer ausweist - also Brutto gleich Netto verkauft reicht eine vereinfachte Buchhaltung. Die ist auch nicht schwierig - man muss nur genau Aufschreiben welche Kosten - und welche Einnahmen. Ist einfach - hat aber den Nachteil, das man auch wenn man als Unternehmer einkauft, trotzdem Umsatzsteuer voll bezahlen muss - man kann keine Vorsteuer absetzen. Das muss man sich also am Anfang einfach mal genau durchrechnen, denn gerade wenn man zu Beginn größere Aufwendungen hat ist das unter Umständen der schlechtere Weg.

Schwierig wirds eigentlich erst dann wenn es um die ganzen Vorschriften geht, wenn man etwas selber herstellt und verkaufen will. Dann gelten sehr schnell man Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht oder Markenrecht.. das kann unter Umständen recht aufwendig sein.
So muss man z.B. eine eigene Gewerbeküche haben wenn man Lebensmittel herstellen und verkaufen will. Man darf z.B. einen Kuchen den man gewerblich verkaufen will nicht in der eigenen Küche backen.

Gruß Dhana

 
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