Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 10.04.2015, 21:13 Uhr

Stichwort Kleingewerbe - wie funktioniert das?

Da gehen jetzt aber die Begriffe durcheinander - dass mit "unter 17.500 Euro Jahresumsatz" stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, bezieht sich auf den "Kleinunternehmer" und hat mit der ertragsteuerlichen Buchführungspflicht genau gar nichts zu tun.

Mal so ganz grob und überschlägig gesagt:

Wer Kaufmann ist, ist grundsätzlich nach HGB verpflichtet, Bücher zu führen - und eine Bilanz aufzustellen.

Wer kein Kaufmann ist bzw. nicht nach HGB zur Buchführung verpflichtet, ist ertragsteuerlich grundsätzlich verpflichtet, seinen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG (Bilanz) zu ermitteln, wenn die Umsätze über 500.000 Euro liegen oder der Gewinn im Jahr mehr als 50.000 Euro beträgt.

Wobei Handelsbilanz und Steuerbilanz wiederum zwei verschiedene Dinge sind und einiges unterschiedlich geregelt ist.

Wer nicht bilanzieren muss und nicht freiwillig bilanziert, ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, die sog. 4-III-Rechnung / Einnahme-Überschuss-Rechnung (sozusagen der "Standard-Fall" bei kleinen Unternehmen). Da gelten aber wiederum andere Grundsätze als bei Handels- und Steuerbilanz. (Wobei Geschäftsvorfälle z.T. auch umsatzsteuerrechtlich anders zu behandeln sind als ertragsteuerechtlich, aber da wird es dann teilweise potenziell ganz fies, wenn man ins Detail gehen muss.)

Es werden übrigens für angehende Unternehmer von der IHK etc. Kurse angeboten, wenn man sich selbständig machen will, damit man da einen gewissen Überblick bekommt und wenigstens so ein bisschen weiß, worauf man achten muss... sowas finde ich sehr wichtig.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.