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von Leena  am 10.04.2015, 22:13 Uhr

Stichwort Kleingewerbe - wie funktioniert das?

Ich könnte ja jetzt gemein sein und leise für mich hin denken, wenn da schon der Gedanke an "Liebhaberei" im Raum steht, scheint es ja zumindest wirtschaftlich nicht sooo gut zu funktionieren... aber das würde ich natürlich nie denken. ;-)

Die 17.500 Euro Jahresumsatz haben schlicht mit der Buchführung nichts zu tun, aber wenn Du unter dem maßgeblichen Betrag für die Kleinunternehmer-Regelung nach dem UStG bleibst, bleibst Du zwangsläufig auch unter den Grenzen für die ertragsteuerliche Buchführungspflicht von 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn - also "ungefährlich". Aber das eine hat schlicht mit dem anderen nicht zu tun - und nur darum ging es mir. :-)

Ich wäre übrigens rein privat dafür, dass jeder, der sich irgendwie selbständig machen will, vorher einen Grundkurs in solchen Sachen absolvieren müsste, denn was so manchmal dabei rauskommt, ist teilweise einfach nur gruselig. Dafür habe ich einfach früher schon zu oft mit Steuerbürgern da gesessen und ihnen versucht, so ein bisschen die Grundzüge der Einnahme-Überschuss-Rechnung (also Einnahmen minus Ausgaben) zu erklären.

 
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