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von Leena  am 10.04.2015, 17:42 Uhr

Stichwort Kleingewerbe - wie funktioniert das?

Kleingewerbe ist im Prinzip ein Begriff aus dem Handelsrecht, in Abgrenzung zum Kaufmann nach § 1 Abs. 1 HGB.

Handelsrechtlich ist man dann z.B. nicht zur Buchführung verpflichtet, steuerrechtlich kann das allerdings wieder anders aussehen, teilweise reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, teilweise nicht, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer gelten u.U. auch wieder gewisse enge Aufzeichnungspflichten.

Außerdem gibt es noch Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, also umsatzsteuerrechtliche Regelung... (auf die man allerdings grundsätzlich auch verzichten kann, dann aber an den Verzicht gebunden ist).

Was die Gewerbeanmeldung betrifft - da richtet sich die Rechtslage nach dem jeweiligen Gewerbe und dem jeweiligen Bundesland, teilweise muss man einfach nur anmelden, teilweise diverse Unterlagen und Bescheinigungen vorbringen. Allgemeingültig kann man also nicht wirklich etwas dazu sagen.

 
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