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Geschrieben von Zwergenalarm am 15.06.2023, 8:02 Uhr

FSJ - wer kann helfen?

Ich kann‘s nur aus österreichischer Sicht beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, dass das in D ähnlich geregelt ist.

Familienbeihilfe (=Elterngeld) + Krankenversicherung läuft ganz normal weiter, allerdings muß man die entsprechende Bestätigung vom FSJ an das Finanzamt und die Krankenversicherung schicken.

Im Zweifelsfall einfach beim Finanzamt und dem Versicherungsträger nachfragen.

 
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