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Geschrieben von le1973 am 09.11.2011, 12:09 Uhr

Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?

Ich frage auch hier nochmal, wie bereits bei Frau Bader und im "Baby und Job".

Seit 20 Jahren!!! gab es zwischen mir und meiner Kollegegin keine Probleme bei der Abstimmung der Vertretung zwischen den beiden Sekretariaten der Geschäftsleitung.

Für die Planung 2012 und Folgejahre VERLANGT der Geschäftsführer (nicht Besitzer und Eigentümer, sondern selbst "nur" angestellt), dass seine Sekretärin genauso Urlaub nimmt wie er und ich genauso wie meine unmittelbare Vorgesetzte.
Beide Chef haben ihren bereits gebuchten Urlaub am 04.11. bekanntgegeben. Unsere Vorstellungen der Urlaubsplanung (lt. geschlossener Betriebsvereinbarung ist bis 30.11. Abgabetermin) sind jedoch völlig andere. Der Betriebsrat ist unsererseits gestern davon in Kenntnis gesetzt worden.

Nun meine Frage:
Gibt es eine gesetzl. Grundlage, dass er uns VORSCHREIBEN darf, wann wir Urlaub zu nehmen haben? Letztes Jahr z. B. hatte meine Chefin 3 mal jeweils eine Woche Urlaub. Das hat für mich und meine Familie nichts mit Erholung zu tun.

Danke für Eure Hilfe.

 
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