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Geschrieben von Rosewill am 03.04.2019, 10:02 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Ein Vater ohrfeigt sein Kind.
Zwei Mütter die dies sehen drohen dem Vater damit in anzuzeigen.
Wie sich nachträglich herausstellte ist der Vater Jurist.
Er behauptete §223 wäre ein relatives Antragsdelikt und sie könnten ihm gar nichts, da "watschen" für §225 nicht reichen würde.
Seine Frau und er selbst würden ja keine Strafantrag stellen.
Außerdem würde kein öffentliches Interesse bestehen.
Der Vater droht am Ende selbst mit Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung, da die Frauen ihn auch beschimpft haben.
So in etwa aus dem Gedächtnisprotokoll.
Wie seht ihr den Fall?

 
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