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Geschrieben von Zwergenalarm am 27.03.2023, 19:45 Uhr

Noch einmal Sanierungspflicht……

Wo lieg ich denn falsch?

Gemäß GEG ist man zur Sanierung innerhalb von 2 Jahren nach dem Einzug verpflichtet. Das betrifft sowohl Kauferwerber, als auch Erben/Beschenkte.

U.a. hab ich auch deshalb den Thread eröffnet um mehr Klarheit zu kriegen, denn u.U. kann man da vorab jetzt noch was regeln. Denn der Plan, nachdem meine Schwester u. ich
unser Erbe 50/50 antreten, ganz egal, wer die Grannys grad wie beleidigt hat, wird so nicht aufgehen. Denn eigentlich wollen wir beide das Haus halten und es den Kindern überlassen, ob sie dort ihren Lebensmittelpunkt haben wollen. Außerdem steht es auf einem guten Grundstück, auf dem sich einiges anbauen lässt, wenn es wirklich hart auf hart käme. Also ein Verkauf steht jetzt nicht ganz oben auf der Prioliste. Meine Eltern sind da eher sehr speziell, was sie auch dürfen. Nur da wird nichts vorab geregelt, obwohl eine Schenkung bei Einräumung von lebenslangem Wohnrecht zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich sinnvoll wäre.

Eine Sanierung steht sowieso an, aber nicht in einem Zeitraum von 2 Jahren, sondern nach und nach.

Wenn ich es richtig verstehe, dann heißt es 2 Jahre ab Einzug. Das heißt, wenn ich (oder meine Schwester) dort keinen Hauptwohnsitz habe, muß ich gar nichts machen?

 
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