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Geschrieben von Aenn am 06.05.2018, 18:10 Uhr

p.s.: Wiki-Link zur Neukonzeption des Asylrechts

>> Von einigen Autoren wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur eine Neukonzeptionierung des Individualgrundrechts als rein objektiv-rechtliche Gewährleistung gefordert. Politisch Verfolgten würde dann nur noch „nach Maßgabe der Gesetze“ Asyl gewährt.[58] Damit würde dem Asylrecht seine Ausgestaltung als subjektives Grundrecht genommen. Möglich wäre seine Umwandlung in eine institutionelle Garantie oder in eine Staatszielbestimmung. Beide Rechtsinstitute verpflichten staatliche Organe, räumen ihnen aber großen Gestaltungsspielraum ein. Vor allem könnte der (einfache) Gesetzgeber Obergrenzen und Kontingentierungen festsetzen und bei Bedarf flexibel verändern. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren könnten weiter vereinfacht und verkürzt, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten ganz vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Eine solche Neukonzeptionierung des Asylrechts wäre aber nur im Wege einer Grundgesetzänderung möglich und bedürfte zugleich einer Änderung europarechtlicher Vorgaben.[59] < <

https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)

 
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