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Geschrieben von faya am 04.06.2006, 13:51 Uhr

@Taschentuch - die Ausnahmen - um deine Frage zu beantworten

Um deine Frage, wie wir uns das praktisch vorstellen, kann ich dir nur meine Meinung sagen.

Zuerst einmal: Mütter mit Kindern, also Alleinerziehende generell sollten da nicht zugezählt werden.

Nicht zu solchen Arbeiten gewzungen werden sollten ebenfalls ältere Arbeitslose, insbesondere die, die ihr Leben lang gearbeitet haben um dann undankbarerweise mit 50 oder 60 die Kündigung zu bekommen. Die sollen nun wirklich keine Straße mehr kehren müssen. Die haben ihren Dienst an der Allgemeinheit zur Genüge erfüllt.

vielmehr denke ich an Langzeitarbeitslose, oder jugendliche Rumhänger denen eine soziale (!) Aufgabe für sich selbst und für andere gut tun würde und Horizonte öffnen könnte.

Das sollte auch kein Ganztagsjob sein, denn dafür ist Hartz IV ja meist doch wirklich Existenzminimum. Aber jeder Woche zwei oder drei Nachmittag ein einem Alten-oder Behindertenheim helfen, oder Besuchsdienste im Krankenhaus unterstützen dürfte wohl schon möglich sein.

 
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