Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lauch1 am 05.12.2019, 15:49 Uhr

Willkomnen in Hashtys Welt

Zumal die Frage, ob der Mann tatsächlich aus einer psychischen Erkrankung heraus gehandelt hat, überhaupt noch nicht entschieden ist. Der Anwalt der Opferfamilie wird das Gutachten der Staatsanwaltschaft bewerten und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen. Und dann wird das Gericht entscheiden.
Jeden psychisch Erkrankten gleich pauschal Fremdgefährdung zuzuordnen spricht ja auch für sich.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.